
VERKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VERKAUF
1. AMBITION
1.1Der Verkauf von Produkten (im Folgenden “Produkte”) durch Energy S.r.l., mit Sitz in Montebello Vicentino (VI), Via del Progresso n.35 (im Folgenden “Der Verkäufer”) è unterliegt ausschließlich den vorliegenden “Allgemeinen Verkaufsbedingungen”, die auch auf der Website des Verkäufers (Link einfügen) verfügbar und frei ausdruckbar oder in dauerhafter Form herunterladbar sind, sowie den von Zeit zu Zeit mit dem “Käufer” vereinbarten Sonderbedingungen und den von Zeit zu Zeit mit dem “Käufer vereinbarten und auf der Website des Verkäufers (Link einfügen) dargelegten Sonderbedingungen.#Käufer und in den “Angeboten” oder “Auftragsbestätigungen” des Verkäufers dargelegt sind, wie z.B. Preis-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den in den Angeboten des Verkäufers oder in den vom Käufer unterzeichneten Auftragsbestätigungen des Verkäufers enthaltenen Bedingungen haben letztere Vorrang.
1.2 Die Unterzeichnung des Angebots oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers durch den Käufer setzt die vollständige und bedingungslose Annahme aller beigefügten Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, die, sofern nicht ausdrücklich davon abgewichen wird, stets als widerrufen und verbindlich gelten.
2. ANORDNUNGEN UND ABSCHLUSS VON VERKAUFSVERTRÄGEN
2.1 Eine Bestellung von Produkten durch den Käufer bedarf der Schriftform. Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, eine solche Bestellung anzunehmen oder abzulehnen.
2.2 In jeder Bestellung sind die Typen, Modelle, Mengen, technischen Merkmale und eventuellen Sonderanfertigungen der bestellten Produkte genau anzugeben, ebenso wie alle anderen Elemente, die in den vom Verkäufer oder seinem Bevollmächtigten erstellten Bestellvorschlagsformularen verlangt werden, sofern vorhanden. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die ungenauen oder unvollständigen Angaben der oben genannten Daten in den von ihm erteilten Aufträgen.
2.3 Nach Erhalt der Bestellung des Käufers behält sich der Verkäufer, der an diese Bestellung nicht gebunden ist, das Recht vor, dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung zuzusenden, die auch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthält. In jedem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, die besonderen Bedingungen der Bestellung des Käufers zu ändern. Mündlich oder telefonisch zwischen den Parteien vereinbarte Sonderbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich erwähnt werden.
2.4 Der Kaufvertrag über die Produkte kommt zustande, wenn der Verkäufer die Auftragsbestätigung oder das zur Annahme durch den Käufer unterzeichnete Angebot erhält. In jedem Fall gilt die Auftragsbestätigung des Verkäufers zusammen mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen als vom Käufer angenommen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach ihrer Übermittlung eine förmliche schriftliche Annahme oder schriftliche Beanstandung des Käufers erhalten hat.oder, sofern nicht anders angegeben, zum Zeitpunkt der Lieferung.
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2.5 Ist der Kaufvertrag einmal geschlossen, kann der Käufer weder seinen Gegenstand ändern noch vom Vertrag zurücktreten. Auf schriftlichen Antrag des Käufers, der in jedem Fall vor dem Versand der Produkte eingegangen sein muss, kann der Verkäufer jedoch nach eigenem Ermessen den Vertrag ganz oder teilweise aufheben, wobei der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.#Der Käufer ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Preises des zu kündigenden Verkaufs zu zahlen, die vom Verkäufer als Schadensersatz einbehalten wird, unbeschadet des höheren Betrages, der vom Verkäufer zu zahlen ist. Der Verkäufer hat dem Verkäufer die bis zum Eingang des Rücktrittsverlangens beim Käufer entstandenen Kosten für die ausgeführten Arbeiten oder gekauften Teile (einschließlich etwaiger Verpflichtungen gegenüber Dritten, angemessener Gewinne und Gemeinkosten) gegen Vorlage einer Rechnung des Verkäufers zu erstatten, wobei der Käufer dem Verkäufer in jedem Fall den für den nicht stornierten Teil des Verkaufs geschuldeten Betrag zu zahlen hat. Das Recht des Verkäufers auf Ersatz eines höheren Schadens im Falle einer nicht einvernehmlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt davon unberührt.
3. LIEFERUNG
3.1 Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, gelten alle Verkäufe von Produkten des Verkäufers als EXW geladen Montebello Vicentino (Incoterms ® 2020 ICC, Paris) am Sitz des Verkäufers oder ab seinen Lagern oder Niederlassungen, unabhängig von der Wahl des Spediteurs durch den Käufer. Die Transportkosten und eine eventuelle Versicherung gehen immer zu Lasten des Käufers, auch wenn die Produkte in den Fahrzeugen des Verkäufers transportiert oder anderen als den vom Käufer bestimmten Spediteuren oder Frachtführern anvertraut werden. Die Produkte reisen immer auf Risiko des Käufers.
3.2 Die Lieferfristen sind stets indikativ und für den Verkäufer nicht verbindlich. Die Lieferungen erfolgen nach den Produktions- und Lieferbedingungen des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produkte eines einzigen Vertrages in mehrere Lieferungen aufzuteilen oder die in verschiedenen Verträgen mit demselben Käufer angegebenen Produkte in einer einzigen Lieferung zu kumulieren.
3.3 Der Auftrag gilt als vom Verkäufer vollständig bearbeitet, wenn die Mitteilung über die Verfügbarkeit der Produkte zum Versand an den Käufer gesendet wird. Von diesem Zeitpunkt an haftet der Verkäufer in keiner Weise mehr für Beschädigung, Verlust, Untergang oder Verschlechterung der Produkte, auch wenn sie sich in seinem materiellen Besitz befinden.
3.4 Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Produkte aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder Gründe wie z. B. Streiks, Aufruhr, innere Unruhen, Kriegshandlungen, Arbeitsunruhen, Rohstoffmangel, Strommangel, Feuer, Erdbeben und Naturkatastrophen im Allgemeinen und alle anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen. In allen Fällen einer verspäteten Lieferung der Produkte hat der Käufer keinen Anspruch auf Vertragsauflösung oder Schadensersatz.
3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung der verkauften Produkte im Falle einer unregelmäßigen Zahlung für frühere Lieferungen auszusetzen.
3.6 Die Produkte sind in Standard-Exportverpackungen verpackt, die für das Verladen auf normale Transportmittel und das Entladen mit geeigneten und zugelassenen Gabelstaplern oder Kränen geeignet sind. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die beim Entladen der Produkte durch unsachgemäße Handhabung entstehen.
3.7 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, obliegt die Montage und Installation der verkauften Produkte stets dem Käufer. Wünscht der Käufer, dass die verkauften Produkte in den Räumlichkeiten des Verkäufers von dessen Technikern getestet werden, so hat der Käufer dies dem Verkäufer in der Bestellung schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer teilt dem Käufer die zusätzlichen Kosten für diese Prüfungen mit, die, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, vom Käufer zu tragen sind. Der Käufer hat auch die technischen Anforderungen für diese Prüfungen und alle Informationen über den Standort, die Umgebung und die klimatischen Bedingungen des Ortes, an dem die Produkte installiert werden sollen, anzugeben, um den Verkäufer in die Lage zu versetzen, die Eignung der erforderlichen Prüfungen und der Produkte zu beurteilen und alle geeigneten Maßnahmen zur Prüfung der bestellten Produkte zu ergreifen. Nach Abschluss der Prüfung übermittelt der Verkäufer dem Käufer auf Wunsch ein positives Ergebnis. Die Ergebnisse gelten als positiv, und der Käufer kann keine Ansprüche geltend machen, wenn die geforderten Testergebnisse den vom Käufer angegebenen technischen Daten und Anforderungen entsprechen.
3.8 Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Lieferung der Produkte gemäß den in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen, wobei es sich versteht, dass, wenn sich die geplante Lieferung aufgrund der vom Käufer verlangten Prüfung verzögert, die Lieferung gemäß den in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen verzögert wird.#Verzögert sich die vorgesehene Lieferung aufgrund der vom Käufer verlangten Tests, so wird die vorgesehene Lieferung entsprechend verschoben, und der Käufer hat die Produkte an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort abzunehmen. Verlangt der Käufer, dass die Endprüfung der Produkte am Ort ihrer Installation durchgeführt wird, so trägt der Käufer die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der zur Prüfung entsandten Techniker des Verkäufers. Bei positivem Ergebnis der Endabnahmeprüfung unterzeichnet der Käufer das positive Abnahmeprotokoll und nimmt damit die Produkte vollständig ab.
3.9 Bei einem Verzug des Käufers bei der Abnahme der Produkte von mehr als 15 (fünfzehn) Arbeitstagen ab dem Datum der Mitteilung der Lieferbereitschaft durch den Verkäufer werden dem Käufer automatisch Lagerkosten auf Kosten des Verkäufers in Höhe von 0,2 % des Preises der verkauften Produkte für jeden Kalendertag des Verzugs in Rechnung gestellt. In jedem Fall gilt als vereinbart, dass das Risiko des Verlusts oder der Zerstörung der Produkte an dem Tag auf den Käufer übergeht, an dem dem Verkäufer die Lieferbereitschaft der Ware mitgeteilt wird.
4. PREISE
4.1 Die in der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers angegebenen Preise verstehen sich ohne Steuern, Zölle, Verpackungskosten, Fracht oder Versicherung. Die Preise können vom Verkäufer nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung geändert werden, wenn sich das Steuersystem ändert oder die Arbeits- oder Rohstoffkosten plötzlich und unerwartet steigen.
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5. BEZAHLUNGEN
5.1 Eine unvollständige oder nicht fristgerechte Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung seitens des Käufers dar und der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches durch einfache schriftliche Erklärung per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf, unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des Preises und unbeschadet des Ersatzes eines höheren Schadens.
5.2 Im Falle eines Ratenkaufs bleiben die verkauften Produkte bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Die Nichtzahlung auch nur einer einzigen Rate gibt dem Verkäufer das Recht, den Käufer nach eigenem Ermessen als sofort von der Nutzung der Frist ausgeschlossen zu betrachten und die sofortige Zahlung des Restpreises oder die Zahlung des Preises der restlichen Rate zu verlangen;die sofortige Zahlung des Restpreises zu verlangen oder den Kaufvertrag sofort aufzulösen und die vom Käufer bereits gezahlten Raten als Schadensersatz einzubehalten sowie den gerechten Ausgleich gemäß Art. 1526 cc vorgesehene angemessene Entschädigung zusätzlich zum Ersatz eines höheren Schadens zu verlangen.
Die Zahlung per Scheck führt nicht zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts, da sie als vorbehaltlich des Einzugs gegeben und angenommen gilt. Die Gewährung eines Zahlungsaufschubs oder die Verlängerung der Zahlungsfristen durch die Ausgabe neuer Wertpapiere oder eine andere Form der Stundung hat in keinem Fall eine Novation der Beziehung zur Folge, so daß der Eigentumsvorbehalt und alle anderen hier vereinbarten Verkaufsbedingungen ihre volle Wirkung behalten.
5.3 Für Zahlungen, die der Käufer nach den vereinbarten Fristen leistet, werden Verzugszinsen in dem vom Gesetzesdekret 231/2002 festgelegten Umfang berechnet. Diese Zinsen werden automatisch zugunsten des Verkäufers fällig, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung des Käufers bedarf, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden gemäß Artikel 1224 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend zu machen.
5.4 Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien ist der Käufer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 1462 des Bürgerlichen Gesetzbuches auszusetzen oder zu verzögern.
6. TECHNISCHE UND DESIGN-ÄNDERUNGEN
6.1 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Produkte im Laufe der Produktion mit technischen Änderungen zu versehen, die der Käufer nach Abschluss des Vertrages gemäß Absatz 2.4 wünscht.
6.2 Jede Änderung, die sich aus einem der folgenden Umstände ergibt è vorbehaltlich angemessener Anpassungen des Preises, der Lieferfrist und anderer Bedingungen:
a) Änderungen auf Wunsch des Käufers’
b) Verzögerungen, die durch den Käufer oder seine Angestellten oder Unterlieferanten oder eine andere Partei verursacht werden, die vernünftigerweise als unter der Kontrolle des Käufers stehend angesehen werden kann’
c) Notfälle, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen. Unter solchen Umständen kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen handeln, um Schäden, Verletzungen oder wirtschaftliche Verluste zu verhindern.
6.3 Alle Änderungen nach Vertragsabschluß, mit Ausnahme von Maßnahmen, die aufgrund von Notfällen im Sinne von Art. 6.2 genannten Notfälle, müssen durch einen entsprechenden schriftlichen und unterzeichneten Änderungsantrag erfolgen oder in jedem Fall zuvor von beiden Parteien genehmigt werden; der Verkäufer darf mit der Durchführung von Änderungen erst beginnen, wenn er eine entsprechende Genehmigung erhalten hat. Alle Änderungsanträge sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Auftreten der Notwendigkeit eines solchen Antrags zu stellen.
6.4 Der Verkäufer behält sich in jedem Fall, unbeschadet der wesentlichen Eigenschaften der Produkte, das Recht vor, auch nach Abschluss des Vertrages gemäß Abs.4 bestimmte Bestandteile und/oder konstruktive und/oder technische Details seiner Produkte zu ersetzen, ohne dass er verpflichtet ist, den Käufer davon in Kenntnis zu setzen, sowie die für notwendig erachteten Ersetzungen unter Verwendung der neuesten Ausgaben gleichwertiger Produkte vorzunehmen, die die früheren ersetzt haben und deren Form und Funktionen mit denen der ersetzten Produkte vergleichbar sind. Diese Ersetzungen können nicht als Änderungen angesehen werden und unterliegen daher nicht den in diesem Artikel 6 beschriebenen Bedingungen.
7. GARANTIE
7.1 Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie auf die mechanischen Teile der Produkte für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Lieferung der Produkte, wie in Absatz 3.3 oben dargelegt. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte während dieses Zeitraums frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, vorausgesetzt jedoch, dass: (1) die Produkte sich in normalem Gebrauchs- und Wartungszustand befinden und den Normen entsprechen, die in den vom Verkäufer angegebenen Spezifikationen aufgeführt sind; (2) die Installation, Konfiguration, Einstellung und Inbetriebnahme ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den dem Verkäufer bekannten Spezifikationen durchgeführt wurden.
7.2 Die Garantie, die sich nicht auf Teile bezieht, die normalem Verschleiß oder Transportschäden unterliegen, ist die einzige und ausschließliche Garantie, die der Verkäufer für die Produkte gewährt, unter Ausschluss jeglicher anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie, und besteht nach dem Ermessen des Verkäufers in der kostenlosen Reparatur oder dem Ersatz der Produkte oder eines Teils davon, die nach dem alleinigen Ermessen des Verkäufers als mangelhaft angesehen werden, oder andernfalls der Ausstellung einer Gutschrift in Höhe des Kaufpreises der zu reparierenden Produkte, und zwar nur bei Rücksendung dieser Produkte gemäß den vom Verkäufer erteilten Anweisungen. Für Produkte, die im Rahmen der Garantie repariert oder ersetzt werden, gilt der längere der folgenden Zeiträume: sechs Monate ab ihrer Lieferung oder die verbleibende Garantiezeit für die ursprüngliche Komponente.
Die Garantie setzt voraus, dass dem Verkäufer Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bei sofort sichtbaren Mängeln und innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung bei versteckten Mängeln angezeigt werden. Bei Unklarheiten bezüglich des Lieferdatums ist das auf dem Typenschild des Produkts angegebene Herstellungsdatum maßgebend. Um gültig zu sein, muss die Reklamation ausschließlich in den Geschäftsräumen des Verkäufers durch eine offizielle schriftliche Mitteilung eingehen.
7.3IEine verspätete Zahlung oder ein teilweiser oder vollständiger Zahlungsverzug des Käufers hat den automatischen Verfall dieser Garantie zur Folge.
7.4 Garantiereparaturen werden in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder, nach dessen alleinigem Ermessen, in einem Servicezentrum seiner Wahl durchgeführt. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, müssen die Produkte auf Kosten des Käufers in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder in einem vom Verkäufer im Voraus angegebenen Servicezentrum in Empfang genommen werden. Wird das Produkt als mangelhaft angesehen, so einigen sich die Parteien auf die kostengünstigste und wirksamste Art und Weise der Beseitigung dieser Mängel.
7.5 Zusätzlich zu dem in Absatz 7.3 vorgesehenen Fall erlischt diese Garantie automatisch in folgenden Fällen:
die Produkte wurden technischen Eingriffen, Demontagen oder Reparaturen durch nicht vom Verkäufer autorisierte Stellen unterzogen;
-das Versagen des Produkts è aufgrund einer falschen Installation und/oder eines falschen elektrischen Anschlusses, einer Manipulation, eines unsachgemäßen Gebrauchs oder eines Gebrauchs, der nicht den Anweisungen entspricht oder über die in der Gebrauchsanweisung angegebene Nutzungsgrenze hinausgeht;
- Verwendung von ungeeigneten Kraftstoffen oder Schmiermitteln, die nicht den Vorschriften in den Betriebs- und Wartungshandbüchern des Verkäufers und/oder Herstellers des Motors entsprechen;
- das Produkt è wurde einer Überlastung ausgesetzt, die die angegebenen Grenzwerte überschreitet.
- der beanstandete Schaden auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, der sich aus der Abnutzung von Hauptkomponenten ergibt, wie z.B. rotierende Motorteile, Kolbendichtungen, Ventile oder andere Komponenten, die normalerweise einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
- die Wartung è wurde unterlassen oder ist unzureichend oder der Mangel resultiert aus unsachgemäßem Einbau und/oder bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Die Garantie wird ausschließlich unter der Bedingung gewährt, dass die Überprüfung des Produkts durch den Verkäufer ergibt, dass der angebliche Mangel nicht durch Missbrauch, Fahrlässigkeit, falsche Installation, Verwendung, Wartung, Reparatur, Modifikation oder Änderung durch eine andere Person als den Verkäufer verursacht wurde, oder dass er nicht durch einen Unfall, eine Verschlechterung der Produkte oder ihrer Bestandteile durch elektrische oder elektromagnetische Störungen oder durch eines der in diesem Abschnitt 7 genannten Ereignisse verursacht wurde.5
7.6 In ausdrücklicher Abweichung von Artikel 1494 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet der Verkäufer in keinem Fall für Schäden, die durch mangelhafte Produkte oder durch verspätete Eingriffe im Rahmen der Gewährleistung verursacht werden. Insbesondere, als Beispiel und ohne Einschränkung, haftet der Verkäufer in keinem Fall für Betriebsunterbrechungen Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, entstandene Kosten, Datenverlust oder ähnliche Schäden (ob direkt oder indirekt) oder für sonstige beiläufig entstandene, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, und die maximale und kumulative Haftung für derartige Ansprüche übersteigt niemals den Verkaufspreis. Jede Klage muss innerhalb von 18 Monaten nach Entstehen des Rechtsanspruchs erhoben werden.
7.7 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, übernimmt der Verkäufer keine Garantie und ist nicht haftbar für: (i) vom Käufer gelieferte oder spezifizierte Entwürfe, Materialien oder Konstruktionskriterien; (ii) von anderen Herstellern oder Lieferanten hergestellte oder gelieferte Produkte, die vom Käufer spezifiziert wurden; (iii) mechanische Komponenten, elektrische Komponenten, Hardware und Software, die im Handel erhältlich und in die gelieferten Produkte integriert sind. Jegliche Garantie oder Entschädigung, die für solche Artikel gilt, ist auf die Garantie beschränkt, die gegebenenfalls vom ursprünglichen Hersteller oder Lieferanten gewährt wird.
8. KONFORMITÄT` AUSFUHRKONTROLLE
8.1 Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass die Ausfuhr, der Verkauf oder die Weitergabe der Waren an bestimmte Personen und/oder Einrichtungen oder an bestimmte Bestimmungsorte/Endverwendungszwecke restriktiven Maßnahmen oder Verboten gemäß den Ausfuhrkontrollgesetzen der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU), der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder des Vereinigten Königreichs (UK) und/oder internationalen Wirtschaftssanktionen unterliegen kann.
8.2 L'Acquirente si impegna a non esportare, rivendere o trasferire, directamente o indirectamente, i Prodotti a qualsiasiasi pe rsona fisica o giuridica, entità o organismo soggetto a misure restrittive, inclusi nella Lista consolidata delle sanzioni del Consiglio di sicurezza delle Nazioni Unite, nella Lista delle persone dell'Unione Europea , gruppi ed entità soggetti a sanzioni finanziarie dell'UE, l'die Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und/oder die Consolidated List of Financial Sanctions Targets des Vereinigten Königreichs und/oder Einrichtungen, die sich im Besitz von Personen oder Einrichtungen auf diesen Listen befinden oder von diesen kontrolliert werden, oder für Verwendungszwecke, die nach den Ausfuhrkontrollvorschriften der EU, der UN, der USA oder des Vereinigten Königreichs und/oder internationalen Wirtschaftssanktionen verboten sind.
8.3 Der Käufer darf die Waren nicht an eine Person oder Einrichtung verkaufen, von der er Grund zu der Annahme hat, dass sie an der Herstellung oder Verwendung von militärischen oder nuklearen Sprengstoffanwendungen in zivilen Nuklearanlagen beteiligt ist, die nicht unter die A.I.E.A.-Sicherungsmaßnahmen fallen.I.E.A. (Internationale Atomenergie-Organisation) fallen, oder an Anwendungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und/oder Herstellung von chemischen Waffen und Massenvernichtungswaffen und Raketen, die als solche Waffenträger verwendet werden können.
8.4 Der Käufer erklärt, dass die Produkte nur unter der Bedingung exportiert, reexportiert oder an einen Dritten weitergegeben werden, dass dieser Dritte dieselben Verpflichtungen wie in dieser Bestimmung als für ihn verbindlich anerkennt und dass dieser Dritte als zuverlässig und vertrauenswürdig in Bezug auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen bekannt ist.
8.5 Der Käufer hält Energy S.r.l. schad- und klaglos von allen direkten und indirekten Schäden freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die Exportkontrollvorschriften der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, Italiens, der Vereinigten Staaten oder des Vereinigten Königreichs und gegen internationale Wirtschaftssanktionen im Zusammenhang mit den Produkten und deren Verkauf oder Weitergabe an Unterkäufer oder Endverbraucher ergeben können.
9. DOKUMENTATIONEN UND LIZENZEN
9.1 Die illustrative oder beschreibende Dokumentation der Produkte, Zeichnungen, Gewichte, Kapazitäten, Abmessungen und dergleichen dienen lediglich der Veranschaulichung und Information, und der Verkäufer haftet nicht für darin enthaltene unrichtige oder unvollständige Angaben.
9.2 Die gelieferten Produkte können Lizenzen für die Nutzung von Software enthalten, sofern der Käufer zusätzliche Bedingungen akzeptiert, die in separaten Lizenzverträgen mit dem Verkäufer oder in Lizenzverträgen mit Dritten festgelegt sind. Diese Bedingungen sind die einzigen Bedingungen, die für die in den Produkten enthaltene Software gelten.
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10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
10.1 Jeder Kaufvertrag über die Produkte unterliegt ausschließlich dem italienischen Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Warenkauf, wenn es sich um einen internationalen Verkauf handelt.
10.2 Für alle Streitigkeiten, die die Auslegung, die Ausführung oder die Beendigung der Kaufverträge über die Produkte betreffen oder damit zusammenhängen, ist ausschließlich das Gericht von Vicenza zuständig, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vor den Gerichten zu klagen, die für den Ort zuständig sind, an dem der Käufer seinen Hauptsitz, seine Geschäftsräume oder seine Lager hat.
Der Käufer
In Übereinstimmung mit den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt der Käufer, dass er die folgenden Klauseln der Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und verstanden hat und sie ausdrücklich akzeptiert: 1.2 (Anwendbarkeit der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen); 2.5 (Vertragsstrafe im Falle einer vereinbarten Vertragsauflösung); 3.3 (Zeitpunkt der vollständigen Ausführung des Auftrags); 3.9 (Sicherheitsleistung für nicht abgeholte Ware); 5.1, 5.3 und 5.4 (Kündigung wegen nicht oder nicht vollständig erfolgter rechtzeitiger Zahlung, Zinsen, Einschränkung des Einspruchsrechts); 6.2, 6.3 und 6.4 (technische und gestalterische Änderungen und Ersatzlieferungen durch den Verkäufer); 7.2, 7.3, 7.5c, 7.6 und 7.7 (Gewährleistung, Beschränkungen und Verwirkungsgründe); 8 (Einhaltung der Exportkontrolle); 9 (Dokumentation und Lizenzen); 10.1 und 10.2 (Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit).